Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle BRS-Photodesign erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. "Lichtbilder" i.S. dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia- Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


§2 Urheberrecht

1. BRS-Photodesign steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der BRS-Photodesign hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

3. Überträgt BRS-Photodesign Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an BRS-Photodesign.

5. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann BRS-Photodesign, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt BRS-Photodesign zum Schadensersatz. Die Negative verbleiben bei der BRS-Photodesign. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.


§3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von BRS-Photodesign.

4. Hat der Auftraggeber BRS-Photodesign keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. BRS-Photodesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


§4 Haftung

1. BRS-Photodesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. BRS-Photodesign verpflichtet sich Negative sorgfältig aufzubewahren. Sie ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. BRS-Photodesign verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. BRS-Photodesign haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Sie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet BRS-Photodesign nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. BRS-Photodesign ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet BRS-Photodesign bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei BRS-Photodesign geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei BRS-Photodesign.


§5 Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen BRS-Photodesign übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist BRS-Photodesign berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. BRS-Photodesign verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, sie haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


§6 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Überlässt BRS-Photodesign dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann BRS-Photodesign, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt BRS-Photodesign dem Auftraggeber Fotografien aus ihrem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Fotografien innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Fotografien trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann BRS-Photodesign eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Fotografien kann BRS-Photodesign, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die BRS-Photodesign nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von BRS-Photodesign, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass BRS-Photodesign kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann BRS-Photodesign auch Schadensersatzansprüche geltend machen

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von BRS-Photodesign bestätigt worden sind. BRS-Photodesign haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


§7 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. BRS-Photodesign verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§8 Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von BRS-Photodesign auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BRS-Photodesign.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.


§9 Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von BRS-Photodesign und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von BRS-Photodesign. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [©] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von BRS-Photodesign digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von BRS-Photodesign mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und von BRS-Photodesign als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, BRS-Photodesign mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt  BRS-Photodesign von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


§10 Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern von BRS-Photodesign im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen BRS-Photodesign und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopys geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BRS-Photodesign.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die von BRS-Photodesign auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BRS-Photodesign .

4. BRS-Photodesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass von BRS-Photodesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat BRS-Photodesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von BRS-Photodesign verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


§11 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von BRS-Photodesign.

2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von BRS-Photodesign als Gerichtsstand vereinbart.

3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.